Voraussetzung zur Nutzung der Tafel Hungen
Wer bezieht Lebensmittel von der Tafel
In Deutschland gelten aktuell ca. 16 Mio. Menschen als arm. Aus dieser Gruppe werden ca. 1,6 Mio. durch die Tafeln unterstützt.
In der Europäischen Union gelten Personen als arm, die monatlich weniger als 60 Prozent des nationalen Mittelwerts verdienen. In Deutschland liegt die Armutgefährdungsschwelle aktuell bei 1.074 Euro pro Monat für einen Ein-Personen-Haushalt und bei 2.256 Euro für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern zwischen 14 und 18 Jahren.



In Hungen und Lich sind es aktuell ca. 400 Nutzer, davon 113 Kinder, zwei Drittel der Nutzer sind Frauen.
Das sind alles Menschen mit kleinem Einkommen, also z.B. Hartz IV, Sozialgeld, Grundrente, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Oft Alleinerziehende oder Rentnerinnen, oder Familien mit vielen Kindern.
Die Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden, dies geschieht durch entsprechende Bescheide, die auch regelmäßig wieder vorgelegt werden müssen.
Prinzipiell berechtigte sind Bezieher von

Arbeitslosengeld II

Grundsicherungs-
leistungen

Einkommen nach
AsylbLG

kleinen
Renten

andere geringe
Einkünften
Eine Beispielrechung
Hartz IV/ ALG II
Alleinstehend 432 €
Zwei Erwachsene zusammen 778 €
Mutter mit Kleinkind (432 + 278) 710 €
Grundsicherungsleistungen
zwischen 613 und 865 €
AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz)
Alleinstehend 351 €
Zwei Erwachsene zusammen 632 €
Mutter mit Kleinkind (351 + 218) 569 €
Kleine Einkommen
wenn nach Abzug der Wohnungskosten weniger als Hartz IV bleibt